ErwGr. 84

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung, wie der Austausch oder die Übermittlung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden oder die Verarbeitung personenbezogener Daten durch PEPP-Anbieter oder PEPP-Vertreiber, sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) und der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (15) erfolgen. Der Austausch oder die Übermittlung von Informationen durch die Europäischen Aufsichtsbehörden sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen (16).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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