ErwGr. 31

REG_2019_1239 · zur Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU

Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Verordnung vornehmen. Es sollten Informationen gesammelt werden, die als Grundlage für diese Evaluierung dienen und es ermöglichen, die Leistungsfähigkeit dieser Verordnung im Hinblick auf die damit verfolgten Ziele zu bewerten. Die Kommission sollte auch unter anderen Optionen den Mehrwert der Einrichtung eines zentralisierten und harmonisierten europäischen Meldesystems, beispielsweise einer zentralen Meldeschnittstelle, bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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