Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

REG_2019_1239 · zur Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU

Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für ein technologieneutrales und interoperables europäisches Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (European Maritime Single Window environment, „EMSWe“) mit harmonisierten Schnittstellen geschaffen, um die elektronische Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit den Meldeverpflichtungen für Schiffe beim Einlaufen in einen Hafen der Union, beim Aufenthalt in und Auslaufen aus einem solchen Hafen zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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