Anhang IJ – SPRFMO-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

REG_2019_124 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2019 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Art: Chilenische Bastardmakrele Trachurus murphyi Gebiet: SPRFMO-Übereinkommensbereich (CJM/SPRFMO)
Deutschland Noch festzulegen ( 1)
Niederlande Noch festzulegen ( 1)
Litauen Noch festzulegen ( 1)
Polen Noch festzulegen ( 1)
Union Noch festzulegen ( 1)
TAC Entfällt Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
(1)Wird im Anschluss an die Jahrestagung der SPRFMO-Kommission vom 23. bis zum 27. Januar 2019 geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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