zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2019 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern
REG_2019_124 · 177 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Fanggebiete
- Art. 5TACs und Aufteilung
- Art. 6Von den Mitgliedstaaten festzusetzende TACs
- Art. 7Bedingungen für die Anlandung von Fängen und Beifängen
- Art. 8Quotentauschmechanismus für TACs für unvermeidbare Beifänge im Zusammenhang mit der Einführung der Pflicht zur Anlandung
- Art. 9Fischereiaufwandsbeschränkungen
- Art. 10Maßnahmen für die Fischerei auf Wolfsbarsch
- Art. 11Maßnahmen für die Fischerei auf Europäischen Aal in den Unionsgewässern des ICES-Gebiets
- Art. 12Besondere Vorschriften zur Aufteilung von Fangmöglichkeiten
- Art. 13Schonzeiten
- Art. 14Verbote
- Art. 15Datenübermittlung
- Art. 16Fanggenehmigungen
- Art. 17Übertragung und Tausch von Quoten
- Art. 18Beschränkung der Fang-, Mast- und Aufzuchtkapazitäten
- Art. 19Freizeitfischerei
- Art. 20Haie
- Art. 21Verbote und Fangbeschränkungen
- Art. 22Versuchsfischerei
- Art. 23Fischerei auf Antarktischen Krill in der Fangsaison 2019/2020
- Art. 24Beschränkung der Fangkapazität von Schiffen, die im IOTC-Zuständigkeitsbereich fischen
- Art. 25Treibende FADs und Versorgungsschiffe
- Art. 26Haie
- Art. 27Pelagische Fischerei
- Art. 28Grundfischereien
- Art. 29Ringwadenfischerei
- Art. 30Treibende FADs
- Art. 31Fangbeschränkungen für Großaugenthun in der Langleinenfischerei
- Art. 32Verbot der Befischung von Weißspitzen-Hochseehaien
- Art. 33Verbot der Befischung von Teufelsrochen
- Art. 34Verbot der Befischung von Tiefseehaien
- Art. 35Bedingungen für die Fischerei auf Großaugenthun, Gelbflossenthun, Echten Bonito und Weißen Thun
- Art. 36Steuerung der Fischerei mit Fischsammelgeräten
- Art. 37Beschränkung der Zahl der Fischereifahrzeuge der Union, die Schwertfisch befischen dürfen
- Art. 38Fangbeschränkungen für Schwertfisch in der Langleinenfischerei südlich von 20° S
- Art. 39Seidenhaie und Weißspitzen-Hochseehaie
- Art. 40Überschneidungsgebiet zwischen IATTC und WCPFC
- Art. 41Kleine pelagische Bestände in den geografischen Untergebieten 17 und 18
- Art. 42Europäischer Aal im Mittelmeer (geografische Untergebiete 1 bis 27)
- Art. 43Fischereiverbot in den Gebieten der Hohen See des Beringmeers
- Art. 44Vorübergehende Maßnahmen in der Grundfischerei
- Art. 45Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens und Fischereifahrzeuge, die auf den Färöern registriert sind
- Art. 46Fischereifahrzeuge unter der Flagge Venezuelas
- Art. 47Fanggenehmigungen
- Art. 48Bedingungen für die Anlandung von Fängen und Beifängen
- Art. 49Schonzeiten
- Art. 50Verbote
- Art. 51Ausschussverfahren
- Art. 52Übergangsbestimmung
- Art. 53Inkrafttreten
- Anhang ITACs FÜR FISCHEREIFAHRZEUGE DER UNION IN TAC-REGULIERTEN GEBIETEN, AUFGESCHLÜSSELT NACH ARTEN UND GEBIETEN
- Anhang IASKAGERRAK, KATTEGAT, ICES-UNTERGEBIETE 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12 UND 14, UNIONSGEWÄSSER DER CECAF-GEBIETE UND GEWÄSSER VON FRANZÖSISCH-GUAYANA
- Anhang IBNORDOSTATLANTIK UND GRÖNLAND, ICES-UNTERGEBIETE 1, 2, 5, 12 UND 14 UND GRÖNLÄNDISCHE GEWÄSSER DES NAFO-GEBIETS 1
- Anhang ICNORDWESTATLANTIK
- Anhang IDICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- Anhang IEANTARKTIS
- Anhang IFSÜDOSTATLANTIK
- Anhang IGSÜDLICHER BLAUFLOSSENTHUN – VERBREITUNGSGEBIETE
- Anhang IHWCPFC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- Anhang IJSPRFMO-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- Anhang IKIOTC- ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH
- Anhang ILGFCM-ÜBEREINKOMMENSGEBIET
- Anhang IICSANDAAL-BEWIRTSCHAFTUNGSGEBIETE IN DEN ICES-DIVISIONEN 2a UND 3a SOWIE IM ICES-UNTERGEBIET 4
- Anhang IIIHÖCHSTANZAHL DER FANGGENEHMIGUNGEN FÜR FISCHEREIFAHRZEUGE DER UNION IN DRITTLANDGEWÄSSERN
- Anhang VIIWCPFC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- Anhang VIIIMENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN DER FANGGENEHMIGUNGEN FÜR DRITTLANDSCHIFFE IN UNIONSGEWÄSSERN
zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2019 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.