ErwGr. 9

REG_2019_124 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2019 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Gemäß wissenschaftlichen Gutachten sind die Bestände von Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) in der Keltischen See, im Ärmelkanal, in der Irischen See und in der südlichen Nordsee (ICES-Divisionen 4b, 4c, 7a und 7d bis 7h) weiterhin stark gefährdet. Die Biomasse der Laicherbestände ist seit 2005 rückläufig und liegt nun unterhalb von Blim. Die fischereiliche Sterblichkeit hat im Laufe der Zeitreihe zugenommen und im Jahr 2013 einen Höchststand erreicht, bevor ein rascher Rückgang auf einen Zielwert unter der fischereilichen Sterblichkeit, die sich aus dem höchstmöglichen Dauerertrag ergibt (FMSY), erreicht wurde. Die Rekrutierung wird seit 2008 niedrig eingeschätzt, mit Ausnahme der Schätzungen für 2013 und 2014, die eine durchschnittliche Rekrutierung zeigen. Der ICES empfiehlt, dass bei Anwendung des Ansatzes des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) die Gesamtentnahmen im Jahr 2019 nicht mehr als 1 789 Tonnen betragen sollte, was eine Aufstockung gegenüber dem Gutachten von 2018 darstellt. Daher könnten für diese Art höhere Fangmengen für die Fischerei mit Haken und Leinen zugelassen werden. Zudem ist es angebracht, die Maßnahmen für unvermeidbare Beifänge von Wolfsbarsch mit bestimmten anderen Geräten fortzusetzen und dabei zugleich eine beschränkte Aufstockung der zulässigen Fangmengen vorzusehen. Die Maßnahmen für die Freizeitfischerei auf Wolfsbarsch sollten unter Berücksichtigung der erheblichen Auswirkungen dieser Fischerei auf die betroffenen Bestände angepasst werden. Innerhalb der Grenzen des wissenschaftlichen Gutachtens sollten die Praxis nach dem Prinzip „catch and release“ (Fangen und Zurücksetzen) und die Fangbegrenzung fortgeführt werden, jedoch während eines längeren Zeitraums zur Anwendung kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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