ErwGr. 8

REG_2019_124 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2019 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Um ungewollte Fänge der betreffenden Bestände schrittweise zu reduzieren, sollten die Mitgliedstaaten ab 2019 in den einschlägigen Fischereien mehrjährige Pläne zur Verminderung von Beifängen umsetzen mit dem Ziel, ungewollte Fänge der betreffenden Bestände nach und nach zu reduzieren durch nationale Maßnahmen und gegebenenfalls durch eine Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, um der Kommission 2019 gemeinsame Empfehlungen vorzulegen. Diese Pläne zur Verminderung von Beifängen werden vom STECF bewertet und zwei Jahre nach Beginn ihrer Anwendung überprüft. Darüber hinaus sollten alle Schiffe, die diese spezifischen TACs nutzen, ab 2019 die vollständige Fangdokumentation umsetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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