ErwGr. 13

REG_2019_1240 · zur Schaffung eines europäischen Netzes von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen

Die Einrichtung eines soliden Mechanismus, der eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit aller mit Zuwanderungsfragen befassten Verbindungsbeamten sicherstellt, ist von entscheidender Bedeutung, um Informationslücken und Doppelarbeit zu minimieren und die operativen Fähigkeiten und die Wirksamkeit zu maximieren. Ein Lenkungsausschuss sollte im Einklang mit den politischen Prioritäten der Union und unter Berücksichtigung ihrer Außenbeziehungen der Union Orientierungshilfe bieten und die erforderlichen Befugnisse erhalten, zweijährige Arbeitsprogramme für die Tätigkeiten der Netze von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen anzunehmen, Ad-hoc-Maßnahmen für Verbindungsbeamte für Zuwanderungsfragen zu vereinbaren, die auf nicht bereits durch das zweijährige Arbeitsprogramm abgedeckte Prioritären und neue Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie Ressourcen für vereinbarte Maßnahmen bereitzustellen und sollte für ihre Ausführung verantwortlich sein. Weder die dem Lenkungsausschuss noch die den Koordinatoren der Netze von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen zugewiesenen Aufgaben sollten die Zuständigkeit der entsendenden Behörden berühren, was die Zuweisung von Aufgaben an ihre jeweiligen Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen betrifft. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben sollte der Lenkungsausschuss der Vielfalt der Netze von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen sowie den Positionen Rechnung tragen, die von den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten in Bezug auf die jeweiligen Drittländern vertreten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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