ErwGr. 23

REG_2019_1240 · zur Schaffung eines europäischen Netzes von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte dem Zweck dienen, die Rückführung von Drittstaatsangehörigen zu unterstützen, die Neuansiedlung von Personen, die internationalen Schutz benötigen, zu erleichtern und Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit einer legalen Einreise von Migranten sowie zur Prävention und Bekämpfung von illegaler Einwanderung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel umzusetzen. Daher ist ein Rechtsrahmen erforderlich, der die Rolle der Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen in diesem Zusammenhang anerkennt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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