ErwGr. 3

REG_2019_1561 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstgehalte an Rückständen von Chlormequat in Kulturpilzen

Pilzzüchter haben der Kommission aktuelle Überwachungsdaten speziell für Austern-Seitlinge/Austernpilze übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Rückstände in den genannten Erzeugnissen über dem derzeitigen vorläufigen RHG für Kulturpilze liegen. Solche Rückstände entstehen durch eine Kreuzkontamination der Kulturpilze mit Stroh, das rechtmäßig mit Chlormequat behandelt wurde. Mehrere Mitgliedstaaten haben zusätzliche Überwachungsdaten übermittelt, die aus amtlichen Kontrollen speziell in Bezug auf Austern-Seitlinge/Austernpilze resultieren und die genannten Erkenntnisse bestätigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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