ErwGr. 20

REG_2019_1700 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

Zur besseren Nutzung und Verbreitung der der Kommission (Eurostat) zur Verfügung stehenden Daten und insbesondere als Grundvoraussetzung für den Datenabgleich und Querschnittsanalysen sollte für jeden Bereich ein Kernsatz an harmonisierten Variablen bereitgestellt werden. Dieses Verfahren wird wahrscheinlich dazu beitragen, durch die Anwendung von Modellierungstechniken das Analysepotenzial von Datensätzen zu verbessern und Skaleneffekte zu erzielen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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