ErwGr. 22

REG_2019_1700 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

Aufgrund ihrer Besonderheiten werden die Bevölkerungsstatistik im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1260/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3), die Volks- und Wohnungszählungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (4), die Unternehmenserhebungen sowie Statistiken, die sich hauptsächlich auf Verwaltungsdatenquellen stützen, nicht von dieser Verordnung erfasst; sie sollten gesondert in besonderen, auf ihre Merkmale abgestimmten Rechtsvorschriften geregelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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