ErwGr. 4

REG_2019_1869 · zur Änderung und Berichtigung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an bestimmten unerwünschten Stoffen in der Tierernährung

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission hat in Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien bestimmte Ergebnisse zu Fluor in kohlensaurem Algenkalk untersucht. Diese Untersuchung ergab, dass die Hintergrundbelastung durch Fluor in kohlensaurem Algenkalk in einigen Fällen den für Fluor in kohlensaurem Algenkalk festgelegten Höchstgehalt übersteigt. Daher sollte der Höchstgehalt für Fluor in kohlensaurem Algenkalk von 1 000 mg/kg auf 1 250 mg/kg angehoben werden. Diese Anhebung beeinträchtigt nicht die Gesundheit von Mensch oder Tier, da der für Fluor in Ergänzungsfuttermitteln und Alleinfuttermitteln festgelegte Höchstgehalt unverändert bleibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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