ErwGr. 37

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die von der Agentur bereitgestellten Dienste von EUROSUR zur Zusammenführung von Daten („EUROSUR Fusion Services“) sollten sich auf die gemeinsame Anwendung von Überwachungsinstrumenten und die behördenübergreifende Zusammenarbeit auf Unionsebene, einschließlich der Bereitstellung von Sicherheitsdiensten im Rahmen von Copernicus, stützen. EUROSUR Fusion Services sollten den Mitgliedstaaten und der Agentur Mehrwert-Informationsdienstleistungen in Bezug auf die integrierte europäische Grenzverwaltung zur Verfügung stellen. EUROSUR Fusion Services sollten ausgeweitet werden, um die Grenzübertrittskontrollen, die Überwachung der Luftgrenzen und die Überwachung der Migrationsströme zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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