ErwGr. 73

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die langfristige Entwicklung neuer Kapazitäten innerhalb der Europäischen Grenz- und Küstenwache sollte im Einklang mit dem mehrjährigen strategischen Politikzyklus für die integrierte europäische Grenzverwaltung — unter Berücksichtigung der langen Dauer bestimmter Prozesse — zwischen den Mitgliedstaaten und der Agentur koordiniert werden. Dazu gehören die Einstellung und Schulung neuer Grenzschutzbeamter, die während ihrer Laufbahn sowohl in den Mitgliedstaaten als auch als Teil der ständigen Reserve tätig sein könnten, Erwerb, Wartung und Beseitigung von Ausrüstungen, für die Möglichkeiten der Interoperabilität und Größenvorteile angestrebt werden sollten, und die Entwicklung neuer Ausrüstungen und zugehöriger Technologien, auch durch Forschung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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