ErwGr. 19

REG_2019_2089 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte

Um Anleger darüber zu unterrichten, in welchem Ausmaß wichtige Eigenkapital- und Anleihe-Referenzwerte sowie EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte dazu beitragen, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, sollten Referenzwert-Administratoren detaillierte Informationen darüber veröffentlichen, ob und inwieweit ein gewisses Maß an Ausrichtung auf das Ziel der Verringerung der CO2-Emissionen bzw. auf die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris insgesamt sichergestellt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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