ErwGr. 1

REG_2019_2099 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) müssen standardisierte OTC-Derivatekontrakte im Einklang mit ähnlichen Vorgaben in anderen G20-Staaten über eine zentrale Gegenpartei („central counterparty“ — im Folgenden „CCP“) gecleart werden. Mit der genannten Verordnung wurden außerdem strenge aufsichtliche und organisatorische Anforderungen sowie Wohlverhaltensregeln für CCPs eingeführt und Vorkehrungen für deren Beaufsichtigung getroffen um Risiken für die Nutzer von CCPs so gering wie möglich zu halten und die Stabilität des Finanzsystems zu untermauern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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