ErwGr. 4

REG_2019_2099 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten

Ungeachtet des genannten Verordnungsvorschlags sollten die Aufsichtsregelungen für Unions-CCPs und Drittstaaten-CCPs angesichts des sich ausweitenden Volumens, der wachsenden Komplexität und der zunehmend grenzüberschreitenden Dimension des Clearings in der Union und weltweit überarbeitet werden. Die allgemeine Stabilität des Finanzsystems der Union könnte gestärkt und die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls einer CCP könnte noch weiter gesenkt werden, wenn frühzeitig Maßnahmen ergriffen würden, um etwaigen Problemen zu begegnen, und sowohl für Unions-CCPs als auch für Drittstaaten-CCPs klare und kohärente Aufsichtsregeln festgelegt würden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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