ErwGr. 2

REG_2019_2146 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von Aktualisierungen für die jährlichen, monatlichen und monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken

Energiestatistiken müssen ständig weiterentwickelt werden, da der technologische Fortschritt rasch voranschreitet, die Energiepolitik der Union eine ständige Entwicklung durchläuft und die Ziele der Union sowie die Überwachung der bei deren Verwirklichung erreichten Fortschritte unbedingt auf amtlichen Energiedaten beruhen sollten. Daher muss der Rahmen für die Berichterstattung über die europäische Energiestatistik regelmäßig aktualisiert werden, um dem wachsenden oder sich ändernden Bedarf Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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