ErwGr. 3

REG_2019_2146 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von Aktualisierungen für die jährlichen, monatlichen und monatlich zu übermittelnden kurzfristigen Energiestatistiken

Die Kommission hat mehrere Aspekte der jährlichen, monatlichen und der monatlich kurzfristig zu übermittelnden Energiestatistiken ermittelt, die aktualisiert werden müssen. Sie betreffen insbesondere eine stärkere Aufschlüsselung der Statistiken über den Endenergieverbrauch der Industrie, im Interesse der Kohärenz durchgeführte konzeptionelle Anpassungen bei den Begriffsbestimmungen für den Handel mit Erdgas, die verbindliche Einführung bestimmter Meldedaten und die Verbesserung der Aktualität der monatlichen Erhebung von Kohle- und Elektrizitätsdaten. Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten mehrere technische Aspekte erörtert und abgestimmt, unter anderem den Anwendungsbereich, die Machbarkeit, die Produktionskosten, die Vertraulichkeit und die Meldebelastung der Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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