Bereich 1. Konjunkturelle Unternehmensstatistiken
Themen Periodizität Bezugszeitraum Statistische Einheit
Grundgesamtheit der Unternehmen vierteljährlich Quartal rechtliche Einheit
Arbeitseinsatz vierteljährlich (fakultativ monatlich) Quartal (fakultativ Monat) fachliche Einheit
Preise monatlich mit folgenden Ausnahmen: — Erzeugerpreise für Dienstleistungen und Erzeugerpreise für neue Wohngebäude: vierteljährlich Monat mit folgenden Ausnahmen: — Erzeugerpreise für Dienstleistungen und Erzeugerpreise für neue Wohngebäude: Quartal (fakultativ Monat) fachliche Einheit mit folgender Ausnahme: — Einfuhrpreise: nicht zutreffend
Ergebnisse und Leistung monatlich mit folgender Ausnahme: — kleine Länder für den NACE-Abschnitt F: vierteljährlich (fakultativ monatlich) Monat mit folgender Ausnahme: — kleine Länder für den NACE-Abschnitt F: Quartal (fakultativ Monat) fachliche Einheit
monatlich; vierteljährlich für kleine* Länder für den NACE-Abschnitt F Gemäß den Durchführungsrechtsakten nach Artikel 7 Absatz 1.
Immobilien vierteljährlich (fakultativ monatlich) Quartal (fakultativ Monat) nicht zutreffend
Bereich 2. Unternehmensstatistiken auf Ebene der Mitgliedstaaten
Themen Periodizität Bezugszeitraum Statistische Einheit
Grundgesamtheit der Unternehmen jährlich Kalenderjahr Unternehmen
Arbeitseinsatz jährlich Kalenderjahr Unternehmen
FuE-Input zweijährlich; mit folgenden Ausnahmen: — Aufschlüsselung der internen FuE-Ausgaben, des FuE-Personals und der Anzahl der Forscher nach Durchführungssektor sowie für staatliche Mittelzuweisungen für FuE und nationale öffentliche Finanzmittel für länderübergreifend koordinierte FuE: jährlich Kalenderjahr Unternehmen für den Unternehmenssektor institutionelle Einheit für die anderen Sektoren
Käufe jährlich mit folgender Ausnahme: — Zahlungen an Unterauftragnehmer: dreijährlich Kalenderjahr Unternehmen
Ergebnisse und Leistung jährlich mit folgenden Ausnahmen: — Aufschlüsselung des Nettoumsatzerlöses für die Gruppen 69.1, 69.2, 70.2, 71.1, 71.2 und 73.2 der NACE nach Produkt und Gebietsansässigkeit des Kunden: zweijährlich — Nettoumsatzerlös aus land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen sowie aus industriellen Tätigkeiten, Nettoumsatzerlös aus industriellen Tätigkeiten, Nettoumsatzerlös aus industriellen Tätigkeiten mit Ausnahme der Bautätigkeit, Nettoumsatzerlös aus der Bautätigkeit, Nettoumsatz aus Dienstleistungsaktivitäten, Nettoumsatzerlös aus Handel (Ankauf und Wiederverkauf) und Vermittlungstätigkeiten, Nettoumsatzerlös aus dem Hochbau und Nettoumsatzerlös aus dem Tiefbau: fünfjährlich — Einkünfte aus Unteraufträgen: dreijährlich Kalenderjahr Unternehmen mit folgenden Ausnahmen: — verkaufte Produktion, Produktion im Rahmen von an Subauftragnehmer vergebenen Arbeiten und tatsächliche Produktion: fachliche Einheit
Investitionen jährlich mit folgender Ausnahme: — Investitionen in immaterielle Anlagewerte: dreijährlich Kalenderjahr Unternehmen
Innovation zweijährlich Bezugszeitraum: Dreijahreszeitraum vor Ende jedes geraden Kalenderjahrs Unternehmen
IKT-Nutzung und E-Commerce jährlich Kalenderjahr, in dem der Durchführungsrechtsakt, in dem die Variablen festgelegt sind, erlassen wird; für die anderen Variablen Kalenderjahr nach dem Jahr, in dem der Durchführungsrechtsakt, in dem die Variablen festgelegt sind, erlassen wird Unternehmen
Bereich 3. Regionale Unternehmensstatistiken
Themen Periodizität Bezugszeitraum Statistische Einheit
Grundgesamtheit der Unternehmen jährlich Kalenderjahr Unternehmen mit folgender Ausnahme: — Anzahl der örtlichen Einheiten (fakultativ für NACE-Abschnitt K): örtliche Einheit
Arbeitseinsatz jährlich Kalenderjahr Unternehmen mit folgenden Ausnahmen: — Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen in örtlichen Einheiten, Löhne und Gehälter in örtlichen Einheiten: örtliche Einheit
FuE-Input zweijährlich Kalenderjahr Unternehmen für den Unternehmenssektor institutionelle Einheit für die anderen Sektoren
Bereich 4. Statistiken über internationale Tätigkeiten
Themen Periodizität Bezugszeitraum Statistische Einheit
Grundgesamtheit der Unternehmen jährlich Kalenderjahr Unternehmen
Arbeitseinsatz jährlich Kalenderjahr Unternehmen
Investitionen jährlich Kalenderjahr Unternehmen
Ergebnisse und Leistung jährlich Kalenderjahr Unternehmen
Internationaler Warenverkehr monatlich mit folgender Ausnahme: — zweijährlich für die kombinierte Aufschlüsselung nach Produkt und Rechnungswährung für Extra-Union-Ein- und Ausfuhren von Waren in Durchführungsrechtsakten nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe l festzulegen Nicht zutreffend
Internationaler Dienstleistungsverkehr jährlich mit folgender Ausnahme: — erste Ebene der Aufschlüsselung der Dienstleistungen: vierteljährlich Kalenderjahr mit folgender Ausnahme: — erste Ebene der Aufschlüsselung der Dienstleistungen: Quartal Nicht zutreffend
Globale Wertschöpfungsketten dreijährlich drei Kalenderjahre; Bezugsjahr t und Bezugszeitraum t-2 bis t Unternehmen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025
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