ErwGr. 4

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Das EuroGroups-Register soll dafür sorgen, dass die Leitlinien der Union wie etwa die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (4), die für die europäische Unternehmensstatistik maßgeblich ist, effektiver befolgt werden können, insbesondere in Bezug auf die Ermittlung eigenständiger Unternehmen im Sinne des Artikels 3 der genannten Empfehlung. Diese Leitlinien der Union sind erforderlich, um die Rechts- und Planungssicherheit zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU zu schaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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