ErwGr. 6

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Der administrative Aufwand für die Unternehmen, insbesondere für KMU, sollte möglichst in Grenzen gehalten werden, indem nach Möglichkeit andere Datenquellen als Erhebungen herangezogen werden. Zwecks Verringerung der Belastung der Unternehmen sollte es möglich sein, je nach Größe und Bedeutung der gewerblichen Wirtschaft in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Datenanforderungen festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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