Art. 43a – Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse

REG_2019_2175 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem Europäischen Parlament innerhalb von sechs Wochen nach jeder Sitzung des Rates der Aufseher mindestens einen umfassenden und aussagekräftigen Bericht über die Beratungen in dieser Sitzung, der ein vollständiges Verständnis der Erörterungen ermöglicht, sowie ein kommentiertes Verzeichnis der Beschlüsse. Dieser Bericht gibt nicht die Beratungen des Rates der Aufseher über einzelne Finanzinstitute wider, es sei denn, Artikel 75 Absatz 3 oder die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Gesetzgebungsakte sehen etwas anderes vor.“
Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem Europäischen Parlament innerhalb von sechs Wochen nach jeder Sitzung des Rates der Aufseher zumindest einen umfassenden und aussagekräftigen Bericht über die Beratungen in dieser Sitzung, der ein vollständiges Verständnis der Erörterungen ermöglicht, sowie ein kommentiertes Verzeichnis der Beschlüsse. Dieser Bericht gibt nicht die Beratungen des Rates der Aufseher über einzelne Finanzmarktteilnehmer wider, es sei denn, Artikel 75 Absatz 3 oder die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Gesetzgebungsakte sehen etwas anderes vor.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 43a REG_2019_2175 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 43a REG_2019_2175 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.