ErwGr. 16

REG_2019_2176 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Der ESRB sollte den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden oder Einrichtungen, die für die Stabilität des Finanzsystems zuständig sind, und den Einrichtungen der Union im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Abwendung von Systemrisiken im gesamten Finanzsystem der Union erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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