ErwGr. 17

REG_2019_2176 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Um die Qualität und Relevanz der Stellungnahmen, Empfehlungen, Warnungen und Beschlüsse des ESRB zu gewährleisten, wird von dem Beratenden Fachausschuss und dem Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses erwartet, — soweit angezeigt — frühzeitig offene und transparente Anhörungen von Interessenträger durchführen, die möglichst umfassend sein müssen, um einen inklusiven Ansatz unter Einbeziehung aller betroffenen Parteien sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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