ErwGr. 2

REG_2019_2176 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

In der Auswirkungsanalyse der Kommission zu ihrem Vorschlag für diese Verordnung wird festgestellt, dass der ESRB im Allgemeinen zwar gut funktioniert, in Bezug auf bestimmte Punkte allerdings Verbesserungen erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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