ErwGr. 3

REG_2019_2176 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Die jüngsten institutionellen Änderungen im Zusammenhang mit der Bankenunion in Verbindung mit den Bestrebungen zur Schaffung einer Kapitalmarktunion sowie der technologische Wandel haben die Rahmenbedingungen, unter denen der ESRB tätig ist, tatsächlich verändert. Der ESRB sollte einen Beitrag zur Abwendung bzw. Eindämmung von Systemrisiken für die Finanzstabilität in der Union und dadurch auch zur Verwirklichung der Binnenmarktziele leisten. Die Makroaufsicht der Union ist integraler Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems. Institutionelle Regelungen, durch die Mikro- und Makrorisiken wirksam ermittelt und angegangen werden, können sicherstellen, dass alle Akteure ausreichend Vertrauen haben, um Finanzgeschäfte auszuüben, insbesondere grenzübergreifende Geschäfte. Durch Förderung zeitnaher und kohärenter politischer Reaktionen in den Mitgliedstaaten auf ermittelte Systemrisiken sollte der ESRB dazu beitragen, divergierende Ansätze zu verhindern und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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