ErwGr. 2

REG_2019_225 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 in Bezug auf die Luftfahrzeugbetreiber, für die das Vereinigte Königreich der Verwaltungsmitgliedstaat ist

Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 der Kommission (2) ist das Vereinigte Königreich für bestimmte Luftfahrzeugbetreiber als der Verwaltungsmitgliedstaat genannt. Ohne jegliche Sonderregelung würde der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union bedeuten, dass das Vereinigte Königreich für die Zwecke des Artikels 18a der Richtlinie 2003/87/EG nicht mehr als Verwaltungsstaat gelten kann. Sollte kein Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich geschlossen werden, muss daher der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 geändert werden, um die für diese Luftfahrzeugbetreiber zuständigen Verwaltungsmitgliedstaaten festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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