ErwGr. 5

REG_2019_225 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 in Bezug auf die Luftfahrzeugbetreiber, für die das Vereinigte Königreich der Verwaltungsmitgliedstaat ist

Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates (3) treten Bestimmungen von Rechtsakten, deren Anwendbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, mit Ablauf der letzten Stunde des diesem Zeitpunkt entsprechenden Tages außer Kraft. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab dem Tag gelten, der auf den Tag folgt, an dem die Verordnung (EG) Nr. 748/2009 gemäß Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet findet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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