ErwGr. 7

REG_2019_289 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Somit entsprechen die Voraussetzungen für die Freistellung von staatlichen Beihilfen nach den Artikeln 32, 33, 35, 38 bis 41 und 44 bis 48 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 nicht mehr in vollem Umfang den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Daher ist es angebracht, diese Vorschriften anzupassen, soweit dies notwendig ist, um die Förderung der ländlichen Entwicklung in gleicher Weise wie bisher von der Anmeldepflicht freistellen zu können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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