ErwGr. 10

REG_2019_318 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2400 sowie der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen

Während des Überprüfungstestverfahrens sollten das Raddrehmoment, die Motordrehzahl, der eingelegte Gang sowie der Kraftstoffverbrauch des schweren Nutzfahrzeugs auf der Straße unter Bedingungen, die dem Verwendungsprofil des Simulationsinstruments nahekommen, gemessen werden, und der Kraftstoffverbrauch sollte mit dem vom Simulationsinstrument berechneten Wert verglichen werden. Damit ein Überprüfungstestverfahren bestanden wird, sollte der berechnete Kraftstoffverbrauch innerhalb einer bestimmten Toleranz dem gemessenen Verbrauch entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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