ErwGr. 12

REG_2019_318 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2400 sowie der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen

Um den Genehmigungsbehörden und Herstellern ausreichend Zeit zur Anpassung an die neuen Bestimmungen zu geben, sollte die Verpflichtung, die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch neuer Fahrzeuge durch das Überprüfungstestverfahren im Fahrbetrieb auf der Straße nachzuprüfen, ab dem 1. Juli 2020 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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