ErwGr. 11

REG_2019_319 · zur Änderung von Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission im Hinblick auf die Angaben zu Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien in Bescheinigungen für die Einfuhr in die Union

Erzeugnisse tierischen Ursprungs müssen unter Umständen nach Unionsrecht oder aufgrund der Entscheidung des verantwortlichen Unternehmers als tierische Nebenprodukte deklariert werden. Die Entscheidung eines Unternehmers, Erzeugnisse tierischen Ursprungs als tierische Nebenprodukte zu deklarieren, kann nicht rückgängig gemacht werden. Solche tierischen Nebenprodukte sind vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen. Bestimmte tierische Nebenprodukte haben in der Kombinierten Nomenklatur (KN) dieselben Zollcodes wie für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Erzeugnisse; diese sind in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (7) festgelegt. Für die Zuordnung zu den KN-Codes müssen die Zollbehörden in den Mitgliedstaaten in der Lage sein, eindeutig zwischen Erzeugnissen zu unterscheiden, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind, und solchen, die dies nicht sind. Um bei dieser Zuordnung jegliche Zweifel auszuschließen, sollte aus den Gesundheitserklärungen in den Einfuhrbescheinigungen für unverarbeitete tierische Nebenprodukte eindeutig hervorgehen, dass die tierischen Nebenprodukte zwar von tierischen Erzeugnissen stammen, die in einem früheren Stadium genusstauglich waren, inzwischen aber als tierische Nebenprodukte, die dauerhaft aus der Lebensmittelkette ausgeschlossen sind, eingestuft und behandelt werden. Die Musterbescheinigungen in Anhang XV Kapitel 3(D), Kapitel 3(F) und Kapitel 8 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollten daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 REG_2019_319 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 REG_2019_319 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.