ErwGr. 4

REG_2019_36 · zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich des Stoffs N-(2-Methylcyclohexyl)-2,3,4,5,6-pentafluorbenzamid

Teil A der Unionsliste enthält sowohl bereits bewertete Aromastoffe, die nicht mit einer Fußnote versehen sind, als auch Aromastoffe, deren Bewertung noch nicht abgeschlossen ist und die durch die Fußnoten 1 bis 4 gekennzeichnet sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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