ErwGr. 19

REG_2019_4 · über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167/EWG des Rates

Arzneifuttermittel und Zwischenerzeugnisse sollten aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Interessen der Verwender in verschlossenen Verpackungen oder Behältern in Verkehr gebracht werden. Dies sollte nicht für mobile Mischer gelten, die Arzneifuttermittel direkt an den Tierhalter abgeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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