ErwGr. 11

REG_2019_452 · zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu bewerten, die sich aus erheblichen Änderungen der Eigentümerstruktur oder der wesentlichen Merkmale eines ausländischen Investors ergeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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