ErwGr. 12

REG_2019_452 · zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

Um die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Anwendung dieser Verordnung anzuleiten, ist es angezeigt, eine Liste von Faktoren bereitzustellen, die bei der Ermittlung, ob eine ausländische Direktinvestition voraussichtlich die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigt, berücksichtigt werden könnten. Diese Liste wird auch die Transparenz der Überprüfungsmechanismen der Mitgliedstaaten für Investoren erhöhen, die ausländische Direktinvestitionen in der Union in Erwägung ziehen oder getätigt haben. Die Liste mit Faktoren, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigen könnten, sollte als nicht erschöpfende Liste geführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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