ErwGr. 15

REG_2019_452 · zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

Es ist angezeigt, die wesentlichen Elemente des Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen durch einen Mitgliedstaat festzulegen, damit Investoren, die Kommission und andere Mitgliedstaaten verstehen können, wie solche Investitionen wahrscheinlich überprüft werden. Diese Elemente sollten mindestens Zeitrahmen für die Überprüfung sowie die Möglichkeit für Investoren umfassen, gegen Überprüfungsbeschlüsse Einspruch zu erheben. Die Regeln und Verfahren bei Überprüfungsmechanismen sollten transparent sein und zu keiner Diskriminierung zwischen Drittstaaten führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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