ErwGr. 32

REG_2019_452 · zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

Unter anderem auf der Grundlage der von allen Mitgliedstaaten übermittelten jährlichen Berichte und unter gebührender Beachtung der Vertraulichkeit bestimmter Angaben in diesen Berichten sollte die Kommission einen jährlichen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung erstellen und ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen. Im Interesse einer größeren Transparenz sollte der Bericht veröffentlicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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