ErwGr. 35

REG_2019_452 · zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

Die Durchführung dieser Verordnung durch die Union und die Mitgliedstaaten sollte den einschlägigen Anforderungen an die Auferlegung restriktiver Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in den WTO-Übereinkommen entsprechen, einschließlich insbesondere Artikel XIV Buchstabe a und Artikel XIVbis des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (12) (GATS). Sie sollte auch dem Unionsrecht entsprechen und mit Verpflichtungen in Einklang stehen, die im Rahmen anderer Handels- und Investitionsabkommen, zu deren Vertragsparteien die Union oder die Mitgliedstaaten gehören, und anderer Handels- und Investitionsvereinbarungen, an die sich die Union oder die Mitgliedstaaten halten, eingegangen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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