Art. 22 – Notstandseinheit

REG_2019_473 · über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur

(1)Kommt die Kommission von sich aus oder auf Anfrage von mindestens zwei Mitgliedstaaten bei der Bewertung einer Situation zu dem Ergebnis, dass der Gemeinsamen Fischereipolitik ein direktes, indirektes oder potenziell erhebliches Risiko droht, und kann dieses Risiko nicht mit den vorhandenen Möglichkeiten verhindert, beseitigt oder eingeschränkt oder kann darauf nicht angemessen reagiert werden, so wird die Agentur sofort informiert.
(2)Die Agentur setzt aufgrund einer Information durch die Kommission oder von sich aus sofort eine Notstandseinheit ein und teilt dies der Kommission mit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 22 REG_2019_473 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 22 REG_2019_473 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.