Art. 4 – Zuständigkeiten der Kommission in Bezug auf die Kontrollen

REG_2019_491 · zur Ermöglichung der Fortsetzung der Programme für die territoriale Zusammenarbeit PEACE IV (Irland-Vereinigtes Königreich) und Vereinigtes Königreich-Irland (Irland-Nordirland-Schottland) vor dem Hintergrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union

Die Anwendung der Vorschriften für die Kontrolle und Prüfung der Kooperationsprogramme wird zwischen der Kommission und den Behörden des Vereinigten Königreichs vereinbart. Die Kontrollen und Prüfungen decken die gesamte Laufzeit der Kooperationsprogramme ab.
Können die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen der Kooperationsprogramme nicht in allen betroffenen Regionen durchgeführt werden, so gilt dies als gravierender Mangel des Verwaltungs- und Kontrollsystems für die Maßnahmen gemäß Artikel 83, 142, 144 und 145 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2019_491 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2019_491 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.