ErwGr. 5

REG_2019_491 · zur Ermöglichung der Fortsetzung der Programme für die territoriale Zusammenarbeit PEACE IV (Irland-Vereinigtes Königreich) und Vereinigtes Königreich-Irland (Irland-Nordirland-Schottland) vor dem Hintergrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union

Mit Blick auf die Fortsetzung der Kooperationsprogramme sollte präzisiert werden, dass die Kooperationsprogramme unbeschadet des Artikels 20 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 die teilnehmenden Regionen im Vereinigten Königreich umfassen können, die den Regionen der NUTS-3-Ebene entsprechen sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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