ErwGr. 10

REG_2019_50 · zur Änderung der Anhänge II, III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorantraniliprol, Clomazon, Cyclaniliprol, Fenazaquin, Fenpicoxamid, Fluoxastrobin, Lambda-Cyhalothrin, Mepiquat, Zwiebelöl, Thiacloprid und Valifenalat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

In Bezug auf Fluoxastrobin bei Knoblauch bewertete die Behörde einen Antrag im Hinblick auf die Festlegung eines RHG für Zwiebeln und gab eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen RHG ab (6). Nach den geltenden EU-Leitlinien für die Extrapolation von RHG ist es angezeigt, den RHG für Zwiebeln auch für Knoblauch festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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