ErwGr. 21

REG_2019_515 · über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung wahrheitsgemäß und zutreffend ausgefüllt wird. Daher muss von den Wirtschaftsakteuren verlangt werden, dass sie für ihre Angaben in der Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung verantwortlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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