ErwGr. 22

REG_2019_515 · über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008

Zur Steigerung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Bereich von Waren, die nicht den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegen, sollte es möglich sein, neue Informationstechnologien zu nutzen, um die Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung einfacher leisten zu können. Daher sollten Wirtschaftsakteure ihre Erklärungen zur gegenseitigen Anerkennung online veröffentlichen können, sofern die Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung leicht zugänglich ist und in einem betriebssicheren Format vorliegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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