ErwGr. 41

REG_2019_515 · über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008

Es ist für den Waren-Binnenmarkt wichtig, dass Unternehmen, insbesondere KMU, verlässliche und konkrete Informationen über das geltende Recht eines bestimmten Mitgliedstaats erhalten können. Die Produktinfostellen sollten eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Kommunikation zwischen den nationalen Behörden und den Wirtschaftsakteuren spielen, indem sie Informationen über spezifische Produktvorschriften und über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung im Hoheitsgebiet ihres Mitgliedstaats verbreiten. Es ist daher notwendig, die Rolle der Produktinfostellen als wichtigsten Lieferanten von Informationen über Produktvorschriften aller Art einschließlich nationaler technischer Vorschriften, die unter den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung fallen, zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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