ErwGr. 48

REG_2019_515 · über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008

Um das Bewusstsein für den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zu schärfen und sicherzustellen, dass die vorliegende Verordnung korrekt und kohärent angewandt wird, sollte vorgesehen werden, dass die Union Sensibilisierungskampagnen, Weiterbildungsmaßnahmen, den Austausch von Beamten und sonstige damit zusammenhängende Aktivitäten zur Vertiefung und Unterstützung des Vertrauens und der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, den Produktinfostellen und den Wirtschaftsakteuren finanziert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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