ErwGr. 49

REG_2019_515 · über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008

Um dem Mangel an genauen Daten zum Funktionieren des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und seinen Auswirkungen auf den Binnenmarkt für Waren abzuhelfen, sollte die Union die Erhebung solcher Daten finanzieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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